Verträge, Briefe von Behörden oder Finanzunterlagen sollten nicht von Sachbearbeitern, sondern nur von bevollmächtigten Führungskräften wie dem Geschäftsführer oder dem Prokuristen unterschrieben werden. Eine klare Regelung dazu kann Unternehmen dabei helfen, Zuständigkeiten eindeutig festzulegen.
Nach Angaben des Ausgangstextes ist es sinnvoll, eine Unterschriftenregelung einzuführen, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Entscheidend ist dabei, dass nur befugte Personen die entsprechenden Dokumente unterzeichnen.