BGH: Unternehmen haften für wettbewerbswidrige Google-Anzeigen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 11. März klargestellt, dass Unternehmen für wettbewerbswidrige Google-Anzeigen haften. Dies gilt auch dann, wenn der Algorithmus die Inhalte eigenständig erzeugt hat.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11. März (I ZR 28/25) entschieden, dass Unternehmen uneingeschränkt für wettbewerbswidrige Google-Anzeigen haften. Nach der Entscheidung bleibt die rechtliche Verantwortung auch dann bestehen, wenn die Inhalte von einem Algorithmus eigenständig generiert wurden.

Das Urteil macht deutlich, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen im Online-Marketing die Unternehmensführung nicht von der rechtlichen Verantwortung entbindet. Die technische Delegation ändert damit nichts an der Haftung.

Dieser Artikel wurde auf Basis von verschiedenen Quellen mit KI erstellt.