Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11. März (I ZR 28/25) entschieden, dass Unternehmen uneingeschränkt für wettbewerbswidrige Google-Anzeigen haften. Nach der Entscheidung bleibt die rechtliche Verantwortung auch dann bestehen, wenn die Inhalte von einem Algorithmus eigenständig generiert wurden.
Das Urteil macht deutlich, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen im Online-Marketing die Unternehmensführung nicht von der rechtlichen Verantwortung entbindet. Die technische Delegation ändert damit nichts an der Haftung.